UNESCO Weltkulturerbe
Die Liste des Welterbes umfasst zahlreiche Kultur- und Naturstätten in vielen Ländern der Erde. Sie stehen unter dem Schutz der Internationalen, 1972 von der UNESCO verabschiedeten Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit. Nur in vier anderen Staaten wurden mehr Stätten in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen als in Deutschland.
1978 wurde der Aachener Dom als erste Welterbe-Stätte Deutschlands in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufgenommen.
Am 30. Oktober 1981 folgte der Dom zu Speyer. Die Stellungnahme von ICOMOS zum Eintragungsvorschlag, April 1981:
„Der Dom zu Speyer ist, zusammen mit dem zu Worms und dem zu Mainz, das Hauptwerk der romanischen Baukunst in Deutschland. Er ist aufgrund seiner Abmessungen das größte Denkmal dieser Zeit und aufgrund seiner Geschichte zugleich das wichtigste, denn die salischen Kaiser machten den Bau zu ihrer Grablege.
Maria und dem hl. Stephan geweiht, wurde der Dom im Wesentlichen zwischen 1030 und 1106 erbaut. Er greift in seiner äußeren Erscheinung auf das Vorbild von St. Michael in Hildesheim zurück und bringt eine Grundrissgliederung zur Vollendung, die in der Folgezeit nicht nur im Rheinland allgemeine Gültigkeit erhielt; ihre Kennzeichen sind die ausgewogene Verteilung der Baumassen im Osten und im Westen und die symmetrische Anordnung von vier Türmen an den Ecken des von Langhaus und Querhaus gebildeten Baukörpers.
1689 wurde der Dom zu Speyer durch Brandstiftung schwer in Mitleidenschaft gezogen. 1722-1778 rekonstruierte Franz Ignaz Michael Neumann die nach diesem Unglück eingestürzten Bauteile und vervollständigte sie durch ein in barocken Formen gehaltenes Westwerk.
1854-1858 wurde dieser Anbau durch einen Westbau ersetzt, der die Vorstellung von Romanik, die man damals hatte, veranschaulicht. Gleichzeitig wurde der ganze Innenraum des Doms von Schraudolph und seiner Werkstatt mit schweren neuromanischen Malereien und mit großformatigen Historienbildern ausgestattet.
1957 begann man, den Zustand des 11. Jahrhunderts in seiner ursprünglichen Stilreinheit wiederherzustellen, indem man Malereien und Tünche des 19. Jahrhunderts entfernte. Trotz dieser wechselvollen Baugeschichte, oder vielleicht gerade deswegen, verdient der Dom zu Speyer es, unter Anwendung von Kriterium II in die Liste des Welterbes aufgenommen zu werden. Er hat in der Tat nicht nur einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der romanischen Architektur des 11. und 12. Jahrhunderts ausgeübt, sondern auch die Entfaltung der Lehrmeinungen der Denkmalpflege in Deutschland, Europa und der Welt vom 18. Jahrhundert bis in unsere Gegenwart mitbestimmt.“